Kurzzeit- und

Verhinderungspflege

Aktuelle Pflegesätze gültig ab dem 01.10.2023. Verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Sozialhilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen.


DIE TAGESPFLEGESÄTZE SETZEN SICH AUS VIER KOMPONENTEN ZUSAMMEN

1.

Für Unterkunft und Verpflegung

  29,87



2.

Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI (Pflegevergütung für allgemeine Pflege)


Im Pflegegrad   1

Im Pflegegrad   2 bis 5

  47,86

106,37



3.

Entgelt für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen im Sinne des SGB XI und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften

 

 

 

 

  23,07



4.

Ausbildungsumlage § 85 SGB XI nach § 12 Abs. 4

    2,44



DARAUS ERGEBEN SICH FOLGENDE GESAMTPFLEGESÄTZE PRO TAG

Pflegegrad   1

Pflegegrad   2 - 5

103,24 *

161,75 *


* Im Gesamtpreis/Pflegesatz gemäß Pflegegrad sind sämtliche Kosten für Essen (bis zu fünf Mahlzeiten), Wohnen/Unterkunft (in einem Doppelzimmer inklusive aller Nebenkosten), der Ausbildungszuschlag und die vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen enthalten.


ERSTATTUNG DURCH DIE PFLEGEKASSEN PRO MONAT BEI ANERKANNTEM PFLEGEGRAD:

Pflegegrad   1

Kurzzeitpflege Pflegegrad 2 - 5

Verhinderungspflege Pflegegrad 2 - 5

   125,00

1.774,00 / Jahr entspricht ca. 16 Tage

1.612,00 / Jahr entspricht ca. 14 Tage



Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionsaufwendungen werden bei der Kurzzeitpflege vom Bewohner getragen.

Der Tagessatz beträgt: 52,94 €/Tag. Der Betrag ist vom Bewohner selbst zu tragen.