ÜBERSICHT PFLEGEKOSTEN IM

SENIORENZENTRUM CONRADTYPARK

Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den die betroffenen  Personen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt. Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt.

Die aktuellen Pflegesätze gelten ab 01. Mai 2023.


DIE TAGESPFLEGESÄTZE SETZEN SICH AUS VIER KOMPONENTEN ZUSAMMEN

1.

Für Unterkunft und Verpflegung

  26,50


2.

Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI (Pflegevergütung für allgemeine Pflege)


Im Pflegegrad   1

Im Pflegegrad   2

Im Pflegegrad   3

Im Pflegegrad   4

Im Pflegegrad   5

  47,86

  70,94

  87,11

103,98

111,54


3.

Entgelt für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen im Sinne des SGB XI und der dazu ergangenen Ausführungs-vorschriften

 

 

 

 

  23,07


4.

Ausbildungsumlage § 85 SGB XI nach § 12 Abs. 4

    2,44



DARAUS ERGEBEN SICH FOLGENDE GESAMTPFLEGESÄTZE PRO TAG

TÄGLICH Pflegegrad   1

TÄGLICH Pflegegrad   2

TÄGLICH Pflegegrad   3

TÄGLICH Pflegegrad   4

TÄGLICH Pflegegrad   5

  99,87 *

122,95 *

139,12 *

155,99 *

163,55 *


* Im Gesamtpreis/Pflegesatz gemäß Pflegegrad sind sämtliche Kosten für Essen (bis zu fünf Mahlzeiten), Wohnen/Unterkunft (in einem Doppelzimmer inklusive aller Nebenkosten), der Ausbildungszuschlag und die vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen enthalten.

Erstattungen der Pflegekassen

PRO MONAT

DIE ERSTATTUNG BEI ANERKANNTEM PFLEGEGRAD:

MONATLICH Pflegegrad   1

MONATLICH Pflegegrad   2

MONATLICH Pflegegrad   3

MONATLICH Pflegegrad   4

MONATLICH Pflegegrad   5

   125,00

   770,00

1.262,00

1.775,00

2.005,00


Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI der Pflegekassen ab vollstationärer Aufnahme:

 


bis zu 12 Monaten

mehr als 12 Monaten

mehr als 24 Monaten

mehr als 36 Monaten

5   %

25 %

45 %

70 %

 



EINFACHE BEISPIELE

BEISPIELE / ÜBERSICHT ZUR BERCHNUNG DES PRIVATANTEILS