Kurzzeit- und

Verhinderungspflege

Aktuelle Pflegesätze sind ab dem 01. Mai 2025 gültig. Diese wurden mit dem Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Sozialhilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen verhandelt.


DIE TAGESPFLEGESÄTZE SETZEN SICH AUS VIER KOMPONENTEN ZUSAMMEN


Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionsaufwendungen werden bei der

Kurzzeitpflege vom Bewohner getragen.

Der Tagessatz beträgt: 57,66 €/Tag. Der Betrag ist vom Bewohner selbst zu tragen.

Die Geschäftsleitung

Ihre Sonja Böhm