Kurzzeit- und

Verhinderungspflege

Aktuelle Pflegesätze gültig ab dem 01.Mai 2024 Verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Sozialhilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen.




Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionsaufwendungen werden bei der Kurzzeitpflege vom Bewohner getragen.

Der Tagessatz beträgt: 55,29 €/Tag. Der Betrag ist vom Bewohner selbst zu tragen.