Sollte die ein oder andere Frage offen geblieben sein: rufen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Obiges Rechenbeispiel für den Leistungszuschlag können Sie auch als PDF herunterladen bzw. ausdrucken.
Sollte die Rente der betroffenen Person bzw. deren Vermögen nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, so übernimmt grundsätzlich der Bezirk Oberbayern als zuständiger Sozialhilfeträger den übersteigenden Teil der Heimkosten. Eine Kostenbeteiligung der nächsten Angehörigen ist i.d.R. ausgeschlossen. Gerne beraten wir zu den in dieser Angelegenheit anfallenden Fragen und helfen Ihnen bei Anträgen.