Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den die betroffenen Personen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt. Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt.
Die aktuellen Pflegesätze gelten ab 01. Januar 2025.
Verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Sozialhilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen
DIE TAGESPFLEGESÄTZE SETZEN SICH AUS VIER KOMPONENTEN
ZUSAMMEN
DIE ERSTATTUNG BEI ANERKANNTEM PFLEGEGRAD:
BEISPIELE / ÜBERSICHT ZUR BERCHNUNG DES PRIVATANTEILS