Berechnung des monatlichen Privatanteils gemäß Faktor 30,42 (Tage im Monat)
PFLEGEGRAD
I:
99,87 € x Faktor 30,42
KASSENANTEIL
EIGENANTEIL BEWOHNER
>>
—
3.038,04
125,00
2.913,04
€
€
€
PFLEGEGRAD
II:
122,95 € x Faktor 30,42
KASSENANTEIL
EIGENANTEIL BEWOHNER
>>
—
3.740,14
770,00
2.970,14
€
€
€
PFLEGEGRAD
III:
139,12 € x Faktor 30,42
KASSENANTEIL
EIGENANTEIL BEWOHNER
>>
—
4.232,03
1.262,00
2.970,03
€
€
€
PFLEGEGRAD
IV:
155,99 € x Faktor 30,42
KASSENANTEIL
EIGENANTEIL BEWOHNER
>>
—
4.745,22
1.775,00
2.970,22
€
€
€
PFLEGEGRAD
V:
163,55 € x Faktor 30,42
KASSENANTEIL
EIGENANTEIL BEWOHNER
>>
—
4.975,19
2.005,00
2.970,19
€
€
€
Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI der Pflegekassen ab vollstationärer Aufnahme:
bis zu 12 Monaten
mehr als 12 Monate
mehr als 24 Monate
mehr als 36 Monate
5 %
25 %
45 %
70 %
Sollte die ein oder andere Frage offen geblieben sein: rufen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Obiges Rechenbeispiel für den Leistungszuschlag können Sie auch als PDF herunterladen bzw. ausdrucken.
Sollte die Rente der betroffenen Person bzw. deren Vermögen nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, so übernimmt grundsätzlich der Bezirk Oberbayern als zuständiger Sozialhilfeträger den übersteigenden Teil der Heimkosten. Eine Kostenbeteiligung der nächsten Angehörigen ist i.d.R. ausgeschlossen. Gerne beraten wir zu den in dieser Angelegenheit anfallenden Fragen und helfen Ihnen bei Anträgen.